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| Art
der Ausbildungsfahrten |
Führerscheinklassen
/ Std. |
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A1,
A,
B |
A1 auf A,
A (leist.beschr.) auf A (leist.unbeschr.) |
B auf BE, |
| Schulung auf Bundes- oder Landstraße
Überlandschulung, davon eine Fahrt mit
mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten |
5 |
3 |
3 |
| Schulung auf Autobahnen
davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden
zu je 45 Minuten |
4 |
2 |
1 |
| Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
zusätzliche zu den Fahrten nach Nr.1 und
2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen
in Stunden zu je 45 Minuten |
3 |
1 |
1 |
| *) vor Ablauf
der zweijährigen Frist nach § 6 Abs.2 Satz 1 der Fahrerlaubnisverordnung |
In der Tabelle sind die praktischen Pflichtstunden
an Sonderfahrten für die einzelnen FS-Klassen entsprechend
der Fahrschülerausbildungsordnung (gültig seit 01.01.1999)
aufgelistet.
Ihr
wisst nicht mehr welche Klasse was bedeutet?
Dann schaut doch einfach
nochmal nach! |
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