Specials l Die Ausbildung  
 
 
 
 
 
 
 
 
Ablauf der Ausbildung

Nachdem sich der Fahrschüler in der Fahrschule angemeldet hat, beginnt die Ausbildung.Diese besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Theorietische Ausbildung:  Pflichtstunden Theorie
Jeder Fahrschüler hat die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an theoretischen Unterrichtsstunden in der Fahrschule zu besuchen. Erst dann kann er von der Fahrschule beim TÜV zur Theorieprüfung gemeldet werden, vorausgesetzt er hat das nötige Mindestalter für die theoretische Prüfung und der Führerscheinantrag ist bereits beim TÜV eingegangen. Die theoretische Prüfung erfolgt dann ausschließlich beim TÜV. Hierfür benötigen Sie den Ausweis, Geld und bei der ersten Prüfung eine Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule über die Theoriestunden. Die theoretische Prüfung kann 3 Monate vor dem erreichen des Mindestalter abgelegt werden. Bei nicht bestehen ist eine Wartezeit von 2 Wochen einzuhalten, nach den 3ten mal nicht bestehen 3 Monate.


Praktische Ausbildung:
  Pflichtstunden Praxis
Die praktische Ausbildung kann parallel zur theoretischen Ausbildung erfolgen. Jedoch sollte der Fahrschüler vor seiner ersten Fahrstunde einige theoretische Stunden besucht haben, um über grundlegende Vorschriften Bescheid zu wissen.
Nachdem die praktische Ausbildung abgeschlossen ist und die Theorieprüfung bereits erfolgreich absolviert wurde, kann der Fahrschüler zur praktischen Fahrprüfung gemeldet werden. Dies geschieht in der Regel dann, wenn sowohl Fahrlehrer als auch Fahrschüler der Meinung sind, daß der Fahrschüler optimal für die Prüfung vorbereitet ist. Natürlich müssen auch die vorgeschriebenen Pflichtstunden gefahren worden sein.

Normalerweise wird das Prüfgebiet zwei Tage vor der Prüfung bekannt gegeben. Das heißt, der Fahrlehrer hat noch genug Zeit, den Fahrschüler auf Besonderheiten in diesem Prüfgebiet hinzuweisen.

Die Praktische Prüfung kann Frühestens 4 Wochen vor dem Mindestalter abgelegt werden. Die Wartezeiten bei nicht bestehen sind 2 Wochen nach dem 3ten mal 3 Monate. Mitzubringen sind Geld, Ausweis und Bescheinigung.

Die Ausbildung für begleitetes Fahren B17 ist genauso wie bei Kl. B ab 18 Jahren. Man Kann sich ein halbes Jahr vor erreichen des Mindestalter anmelden ( 16 ½ Jahren ). Nach bestehen der praktischen Prüfung darf mit der Vorübergehenden Fahrerlaubnis nur in Begleitung gefahren werden. ( Vorraussetzung der Begleitperson/en , 30 Jahre alt, Führerschein Kl B min. 5 Jahre besitzen, nicht mehr als 3 Punkte, nicht begleiten wenn der Grenzwert bei Alkohol 0,5 Promille überschritten hat. )


Nach der Prüfung:

Hat der Fahrschüler die praktische Prüfung erfolgreich bestanden, ist die Führerscheinausbildung erfolgreich abgeschlossen. Hat der Fahrschüler am Prüfungstag bereits das erforderliche Mindestalter, bekommt er seinen Führerschein in der Regel sofort vom Prüfer ausgehändigt. Ansonsten muß der Führerschein bei der zuständigen Führerscheinstelle abgeholt werden.



 
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