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Intensiv-Kurs, in kurzer Zeit
zur Führerscheinausbildung!
Sie wollen schnell zum Führerschein kommen.
In 6 Wochen können Sie die Führerscheinausbildung, in einer kleinen
Gruppe von
mind. 3 bis max. 8 Teilnehmern, der Klassen B in Theorie
und Praxis absolvieren.
Wie das geht?!
Ganz einfach. Sie melden sich bei uns 6 Wochen vor Kursbeginn an.
(Die Vorlaufzeit wird für die Antragstellung bei Ihrem
Einwohnermeldeamt benötigt). Denn erst wenn der Antrag genehmigt
worden ist, kann eine theoretische oder praktische Prüfung abgelegt
werden.
Für eine ausführliche Information und Anmeldung zum Intensiv-Kurs ist
ein persönliches Treffen nötig. Hier kann der Teilnehmer
alle Fragen zum Ablauf
und Terminen klären.
So soll es laufen:
Sie besuchen den Theorie - Kurs an max.7 Tagen.
Mit anschließender
Theorieprüfung beim TÜV.
Zeitgleich werden wir mit der praktischen Fahrausbildung beginnen,
die ca. 6 Wochen dauern wird. Im Anschluss mit praktischer Prüfung
durch den TÜV.
Unsere Termine:
Der erste Kursbeginn für den Intensiv-Kurs sind die Osterferien
(ab dem 29.03.2010)
Die Anmeldung muss bis 12.02.2010 ca.6 Wochen vor Kursbeginn
erfolgen.
Der zweite Kursbeginn für den Intensiv-Kurs sind die Pfingstferien
(ab dem 25.05.2010)
Die Anmeldung muss bis 19.04.2010 ca. 6 Wochen
vor Kursbeginn
erfolgen.
Der dritte Kursbeginn für den Intensiv-Kurs sind die Sommerferien
(ab dem 02.08.2010)
Die Anmeldung muss bis 18.06.2010 ca. 6 Wochen
vor Kursbeginn
erfolgen.
Was Sie in jedem Fall einplanen sollten:
6 Wochen Zeit für den Intensiv-Kurs.
Die Theorieausbildung soll in maximal 7 Tagen in den Ferien
statt finden.
(Der Kurs soll von 10.00-13.00 Uhr /19.00–20.30 Uhr nach
Terminabsprache
statt finden)
Die Praxisausbildung erfolgt in Absprache mit dem
Fahrschüler, so ist gewährleistet, dass die Einteilung der
Fahrstunden (unter Berücksichtigung der Arbeits-/Schulzeit) von
Montag - Samstag individuell erfolgen kann (Terminänderungen
vorbehalten).
Das sollten Sie wissen:
Die Intensivausbildung kann aber nur dann in der eingeplanten Zeit
erfolgreich absolviert werden, wenn sich der Fahrschüler mit
persönlichem Engagement auf die anstehenden Prüfungen und den Kurs
vorbereitet und keine Wiederholungsprüfungen nötig sind, und sich
ein normaler Verlauf der praktischen Ausbildung abzeichnet.
Natürlich können wir keine Garantie für das Bestehen der Prüfungen
übernehmen.
Wir werden uns nach Kräften bemühen, Sie in den 6 Wochen
zur Prüfungsreife zu bringen. Wenn sich während der Ausbildung
abzeichnet, dass Sie sich beim Fahrenlernen schwer tun, ist es besser
diese zu verlängern, als mit aussichtslosen Prüfungen eine Menge
Geld zu verschwenden.
Was ist wenn...
... die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist?
Die angemeldeten Teilnehmer werden mindestens zwei Wochen vor
Kursbeginn benachrichtigt und können sich entweder für eine
"normale" Führerscheinausbildung anstelle des Intensivkurses
entscheiden (der Aufpreis für den Intensivkurs wird in diesem Fall
zurückerstattet) oder den Ausbildungsvertrag stornieren (in diesem
Fall werden alle bezahlten Gebühren zurückerstattet).
... ich nicht zum Kurs kommen kann?
Der mit der Fahrschule geschlossene Ausbildungsvertrag bleibt
trotzdem gültig. Die Fahrschule wird die Fahrstundentermine in
Absprache mit dem Fahrschüler individuell festlegen, die
Theorieunterrichte können zu den üblichen Zeiten besucht werden. Der
Aufpreis für den Intensivkurs kann leider nicht zurückerstattet
werden.
... ich den Intensivkurs abbrechen muss?
Die Führerscheinausbildung wird "normal" fortgesetzt und alle
weiteren Termine zwischen Fahrschule und Fahrschüler abgesprochen.
Ein Anspruch auf (anteilige) Rückerstattung des Aufpreises für den
Intensivkurs besteht nicht.
... der Prüfauftrag nicht rechtzeitig vorliegt?
Für die rechtzeitige Beantragung des Führerscheins ist allein der
Fahrschüler verantwortlich. Wenn der Prüfauftrag eine Woche vor dem
Prüfungstermin noch nicht beim TÜV vorliegt kann der Fahrschüler
nicht zur Prüfung gemeldet werden. Der Ablauf des Intensivkurses
wird davon nicht beeinflusst. Sobald der Prüfauftrag beim TÜV
eingegangen ist wird von Fahrschule und Fahrschüler gemeinsam ein
Prüfungstermin festgelegt.
... ich nicht fit genug für die Prüfung bin?
Es ist gesetzlich festgelegt, dass ein Fahrlehrer den Fahrschüler
erst dann zur Prüfung vorstellen darf wenn dieser die erforderlichen
Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Wenn diese am Ende des
Intensivkurses noch nicht der Fall ist, wird die Ausbildung über den
ursprünglich geplanten Prüfungstermin hinaus fortgesetzt und ein
späterer Prüfungstermin festgelegt. Dem Fahrschüler entstehen
dadurch außer für die erforderlichen zusätzlichen Fahrstunden keine
weiteren Kosten.
... ich die Theorieprüfung nicht bestehe?
In diesem Fall darf man nicht zur praktischen Prüfung antreten. Eine Wiederholung
der Theorieprüfung ist frühestens nach einer Woche möglich. Für die
Wiederholungsprüfung entstehen Zusatzkosten.
... ich die praktische Prüfung nicht bestehe?
Auch hier ist eine Wiederholungsprüfung frühestens nach einer Woche
möglich. Außerdem müssen während dieser Zeit mindestens fünf
Fahrstunden á 45 Minuten absolviert werden. Die Termine hierfür und
der neue Prüfungstermin werden nach Absprache zwischen Fahrschule
und Fahrschüler vereinbart. Für die zweite praktische Prüfung werden
außer den Kosten für die Fahrstunden Prüfungs- und TÜV-Gebühr
fällig.
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