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110 PS, für Führerscheinklasse B und BE

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Intensiv-Kurs, in kurzer Zeit zur Führerscheinausbildung!

Sie wollen schnell zum Führerschein kommen.
In 6 Wochen können Sie die Führerscheinausbildung, in einer kleinen Gruppe von
mind. 3 bis max. 8 Teilnehmern, der Klassen B in Theorie und Praxis absolvieren.

Wie das geht?!
Ganz einfach. Sie melden sich bei uns 6 Wochen vor Kursbeginn an.
(Die Vorlaufzeit wird für die Antragstellung bei Ihrem Einwohnermeldeamt benötigt). Denn erst wenn der Antrag genehmigt worden ist, kann eine theoretische oder praktische Prüfung abgelegt werden.

Für eine ausführliche Information und Anmeldung zum Intensiv-Kurs ist
ein persönliches Treffen nötig. Hier kann der Teilnehmer alle Fragen zum Ablauf
und Terminen klären.

So soll es laufen:
Sie besuchen den Theorie - Kurs an max.7 Tagen.
Mit anschließender Theorieprüfung beim TÜV.
Zeitgleich werden wir mit der praktischen Fahrausbildung beginnen, die ca. 6 Wochen dauern wird. Im Anschluss mit praktischer Prüfung durch den TÜV.

Unsere Termine:
Der erste Kursbeginn für den Intensiv-Kurs sind die Osterferien (ab dem 29.03.2010)
Die Anmeldung muss bis 12.02.2010 ca.6 Wochen vor Kursbeginn erfolgen.

Der zweite Kursbeginn für den Intensiv-Kurs sind die Pfingstferien
(ab dem 25.05.2010) Die Anmeldung muss bis 19.04.2010 ca. 6 Wochen
vor Kursbeginn erfolgen.

Der dritte Kursbeginn für den Intensiv-Kurs sind die Sommerferien
(ab dem 02.08.2010) Die Anmeldung muss bis 18.06.2010 ca. 6 Wochen
vor Kursbeginn erfolgen.

Was Sie in jedem Fall einplanen sollten:
6 Wochen Zeit für den Intensiv-Kurs.
Die Theorieausbildung soll in maximal 7 Tagen in den Ferien statt finden.
(Der Kurs soll von 10.00-13.00 Uhr /19.00–20.30 Uhr nach Terminabsprache
statt finden)
Die Praxisausbildung erfolgt in Absprache mit dem Fahrschüler, so ist gewährleistet, dass die Einteilung der Fahrstunden (unter Berücksichtigung der Arbeits-/Schulzeit) von Montag - Samstag individuell erfolgen kann (Terminänderungen vorbehalten).

Das sollten Sie wissen:
Die Intensivausbildung kann aber nur dann in der eingeplanten Zeit erfolgreich absolviert werden, wenn sich der Fahrschüler mit persönlichem Engagement auf die anstehenden Prüfungen und den Kurs vorbereitet und keine Wiederholungsprüfungen nötig sind, und sich ein normaler Verlauf der praktischen Ausbildung abzeichnet. Natürlich können wir keine Garantie für das Bestehen der Prüfungen übernehmen.
Wir werden uns nach Kräften bemühen, Sie in den 6 Wochen zur Prüfungsreife zu bringen. Wenn sich während der Ausbildung abzeichnet, dass Sie sich beim Fahrenlernen schwer tun, ist es besser diese zu verlängern, als mit aussichtslosen Prüfungen eine Menge Geld zu verschwenden.

Was ist wenn...
... die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist?
Die angemeldeten Teilnehmer werden mindestens zwei Wochen vor Kursbeginn benachrichtigt und können sich entweder für eine "normale" Führerscheinausbildung anstelle des Intensivkurses entscheiden (der Aufpreis für den Intensivkurs wird in diesem Fall zurückerstattet) oder den Ausbildungsvertrag stornieren (in diesem Fall werden alle bezahlten Gebühren zurückerstattet).

... ich nicht zum Kurs kommen kann?
Der mit der Fahrschule geschlossene Ausbildungsvertrag bleibt trotzdem gültig. Die Fahrschule wird die Fahrstundentermine in Absprache mit dem Fahrschüler individuell festlegen, die Theorieunterrichte können zu den üblichen Zeiten besucht werden. Der Aufpreis für den Intensivkurs kann leider nicht zurückerstattet werden.

... ich den Intensivkurs abbrechen muss?
Die Führerscheinausbildung wird "normal" fortgesetzt und alle weiteren Termine zwischen Fahrschule und Fahrschüler abgesprochen. Ein Anspruch auf (anteilige) Rückerstattung des Aufpreises für den Intensivkurs besteht nicht.

... der Prüfauftrag nicht rechtzeitig vorliegt?
Für die rechtzeitige Beantragung des Führerscheins ist allein der Fahrschüler verantwortlich. Wenn der Prüfauftrag eine Woche vor dem Prüfungstermin noch nicht beim TÜV vorliegt kann der Fahrschüler nicht zur Prüfung gemeldet werden. Der Ablauf des Intensivkurses wird davon nicht beeinflusst. Sobald der Prüfauftrag beim TÜV eingegangen ist wird von Fahrschule und Fahrschüler gemeinsam ein Prüfungstermin festgelegt.

... ich nicht fit genug für die Prüfung bin?
Es ist gesetzlich festgelegt, dass ein Fahrlehrer den Fahrschüler erst dann zur Prüfung vorstellen darf wenn dieser die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Wenn diese am Ende des Intensivkurses noch nicht der Fall ist, wird die Ausbildung über den ursprünglich geplanten Prüfungstermin hinaus fortgesetzt und ein späterer Prüfungstermin festgelegt. Dem Fahrschüler entstehen dadurch außer für die erforderlichen zusätzlichen Fahrstunden keine weiteren Kosten.

... ich die Theorieprüfung nicht bestehe?
In diesem Fall darf man nicht zur praktischen Prüfung antreten. Eine Wiederholung der Theorieprüfung ist frühestens nach einer Woche möglich. Für die Wiederholungsprüfung entstehen Zusatzkosten.

... ich die praktische Prüfung nicht bestehe?
Auch hier ist eine Wiederholungsprüfung frühestens nach einer Woche möglich. Außerdem müssen während dieser Zeit mindestens fünf Fahrstunden á 45 Minuten absolviert werden. Die Termine hierfür und der neue Prüfungstermin werden nach Absprache zwischen Fahrschule und Fahrschüler vereinbart. Für die zweite praktische Prüfung werden außer den Kosten für die Fahrstunden Prüfungs- und TÜV-Gebühr fällig.


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